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Song bei AKM oder GEMA anmelden.

Mit Streams, Radio und Auftritten verdienst du nicht nur an der Aufnahme, sondern auch am Song selbst. Dieses Geld bekommst du aber nur über eine Verwertungsgesellschaft.

Von Gabriel Kaiser, Mixing & Mastering Engineer · 5 Min. Lesezeit · Stand 13.10.2026

Kurz gesagt

Ein Stream, zwei Geldflüsse: die Aufnahme über den Distributor, der Song über AKM oder GEMA.

Ein Song bringt zwei Arten von Einnahmen: Für die Aufnahme zahlt dein Distributor aus, für den Song selbst, also Text und Musik, die Verwertungsgesellschaft. In Österreich ist das die AKM zusammen mit der austro mechana, in Deutschland die GEMA. Dafür wirst du Mitglied und meldest jeden Song als Werk an.

Wofür bekommst du Geld?

  • Streams: Spotify und Co. zahlen Lizenzen an die Verwertungsgesellschaften.
  • Radio und TV.
  • Live-Auftritte: Melde deine Setlist nach jedem Konzert.
  • Öffentliche Wiedergabe in Clubs, Bars und Geschäften.
  • Vervielfältigung auf CD und Vinyl, in Österreich über die austro mechana.

AKM oder GEMA?

In der Regel meldest du dich bei der Gesellschaft deines Landes an: in Österreich bei der AKM, in Deutschland bei der GEMA. Über Verträge mit Gesellschaften im Ausland kassieren sie auch dort für dich. Für deine Werke bist du nur bei einer Gesellschaft Mitglied.

So wirst du Mitglied

  1. Online-Antrag auf akm.at oder gema.de ausfüllen.
  2. Persönliche Daten und Bankverbindung angeben.
  3. Voraussetzungen und Gebühren prüfen: Die GEMA verlangt eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag, die AKM meist einen Nachweis, dass ein Werk von dir öffentlich genutzt wird. Die aktuellen Bedingungen stehen auf den Seiten der Gesellschaften.

Werk anmelden und Splits eintragen

Jeden Song meldest du einzeln als Werk an, mit Titel, allen Urhebern für Text und Musik und ihren Anteilen in Prozent. Klärt die Anteile vor dem Release, das spart Streit.

Hast du einen Beat gekauft, ist der Produzent meist Miturheber der Musik. Mehr dazu unter Beat kaufen: Lease oder Exclusive?

Und was ist mit LSG und GVL?

Für deine Leistung als Interpret oder Produzent der Aufnahme gibt es eigene Gesellschaften: in Österreich die LSG, in Deutschland die GVL. Sie verteilen zum Beispiel Geld, wenn die Aufnahme im Radio läuft. Das ist ein zusätzlicher, eigener Schritt.

Typische Fehler

  • Gar nicht anmelden, weil es „eh nur Streams“ sind.
  • Splits nicht klären und später streiten.
  • Setlists vergessen: Auftritte bringen nur Geld, wenn du sie meldest.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Regeln von AKM, austro mechana und GEMA.

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